Tipps um Vertragsbeginn und-ende

Aus Vodafone-Kabel-Helpdesk
Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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Adressen, Nummern & LinksBankverbindungen von Vodafone Kabel Deutschland


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Datenschutz

Vielfach wird beklagt, dass der Anfragende -schriftlich, besonders aber telefonisch- keine Auskunft erhält. Dies liegt einzig darin begründet, dass der Anfragende nicht der eingetragene Vertragsnehmer ist und keine Auskunftsvollmacht vorliegt. Auch bei Eheleuten ist der Hotliner angewiesen, ohne Vollmacht oder Legitimation keinerlei oder nur eingeschränkte Auskünfte zu geben. Ein entsprechendes Formular  ist auf der Info-Seite verfügbar.

 

Auftragsbestätigung

Nach Auftragserteilung / Bestellung erhält man eine Auftragsbestätigung, die die Grundlage des Vertrages zusammen mit der Preisliste und den AGB bildet. In der Auftragsbestätigung finden sich die Daten für Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Gratiszeiträume und Testphasen sowie die Bestätigung einer Bankverbindung in gekürzter Form.

Ebenfalls aufgeführt: Das Bereitstellungsentgelt, das bei jeder Neuanlage berechnet wird. Die jeweiligen Beträge sind nach Vertragsart unterschiedlich und unterliegen der ständigen Anpassung.

Bei Bestellung eines Kabelanschlusses mit Zusendung von Smartcard und Receiver ist diese Bestandteil der Gerätezusendung. Auch wer partout den Receiver nicht ausnutzen will, muß das Paket öffnen um die Bestätigung zu lesen. Die Bestellung eines Kabelanschlusses OHNE Receiver und Karte ist mittlerweile auch möglich, bedarf aber der ausdrücklichen Beauftragung.

Die zugehende Auftragsbestätigungen mit der Bestellung peinlichst vergleichen - was voraussetzt, dass man sich bei persönlicher Beauftragung eine Durchschrift hat aushändigen lassen und Abweichungen dokumentieren kann, oder bei Fehlen einer solchen die Widerrufs- und Rücktrittsfristen genau beachtet, insbesondere die Bestimmungen zum Widerruf nach Abschluss der Installationen und kein Widerrufsrecht bei im Handel abgeschlossenen Verträgen.


Widerruf / Widerrufsbelehrung

Die Auftragsbestätigung enthält eine Widerrufsbelehrung, in der die Formen und Fristen genannt werden, abhängig von der Vertragsart. Da Verträge nunmal auch online oder fernmündlich geschlossen werden können hilft es nicht, sich auf die Position zurückzuziehen "ich hab´ nichts unterschrieben" oder Schreiben munter zu ignorieren.

Seit Gesetzesänderung ist der Widerruf anders gefasst und auch nach erfolgter Installation möglich. Allerdings sind dann auch entstandene Kosten und erbrachte Leistungen zu zahlen - ein erforderlicher Hinweis in der Belehrung vorausgesetzt.

Stolperstein bei einem Widerruf: Der Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz unter dem Stichwort "Haustürgeschäft" ist bei Abschlüssen im Handel oder Shops nicht möglich. Die der Auftragsbestätigung beigefügte Belehrung und einem Rücktrittsrecht von 14 Tagen greift nicht.

Eine Rücksendung von Geräten ist KEIN Widerruf. Der Widerruf ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Auch wenn ein telefonischer Widerruf möglich ist, sollte dieser innerhalb der Frist besser schriftlich erfolgen.

Informationen zu Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen:

http://www.vodafone.de/widerrufsrecht.html

Kündigung

Dazu aus den AGB: "Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären."
Und das aussagekräftig und eindeutig unter Angabe der Kundennummer(n) und möglichst aller Vertragsnummern.

Die jeweils geltenden Fristen (sind in der Auftragsbestätigung zu entnehmen) unbedingt beachten. Verträge mit einer bestimmten Laufzeit verlängern sich automatisch und unterliegen in der Folgelaufzeit keiner verkürzten Frist, bzw. gewähren keine vorzeitige Kündigungsoption vor Erreichen des nächsten Termins. Die abgeschlossenen Verträge sind nicht Ortsgebunden und erlöschen bei Umzug nicht automatisch.

Durch zwischenzeitige Vertragsänderungen wird im Regelfall eine neue Mindestvertragslaufzeit eingerichtet, die ggf. auch für die Nutzung anderer Verträge von Bedeutung ist. Nachträgliche Bestellungen und Zusatzverträge führen häufig zu einem Konflikt, da die Laufzeiten nicht zueinander passen.

Ausnahmen bieten die Optionen der Telefonieverträge (z. Bsp. Flatrates, vergünstigste Verbindungen): diese sind jeweils mit einer vierwöchigen Frist ohne Auswirkung auf den eigentlichen Vertrag buchbar und kündbar.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende.
 

Besondere Beachtung:

  • Kostenfreie Bestandteile oder Testphasen müssen schriftlich gekündigt werden um die Wandlung in ein festes, mit Laufzeit versehenes Vertragsverhältnis zu vermeiden. Die Rücksendung zum Beispiel des Receivers oder der Karte führen nicht zum Ende des des Vertrages (Beachtung der Fristen vorrausgesetzt!).
  • Nachweise der Rücksendungen sollten geführt und aufbewahrt werden
  • Unterschiedliche Laufzeiten mit damit verbundenen abweichenden Kündigungsterminen. Beispielhaft hier: Ende des Kabelanschlusses zum Laufzeitende, während ein nachträglich abgeschlossener Paketvertrag noch eine längere Laufzeit aufweist. Dieser wird dann automatisch gekündigt, aber mit Schadensersatz berechnet.

Vorzeitige Kündigung

Liegt ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund vor und wird dieser angezeigt, wird das Vertragsverhältnis ohne Berücksichtigung der vereinbarten Mindest- oder Folgelaufzeit beendet. Hier gilt die Schriftform, zusätzlich ist ein Nachweis für die Anwendbarkeit des außerordentlichen Kündigungsrechtes erforderlich (beispielsweise unterzeichneter Mietvertrag).

Gründe für eine vorzeitige Kündigung:

  • Umzug an eine nicht versorgte Adresse
    hier muß die Kündigung vor dem Umzug eingelegt und nachträglich ein Nachweis (Meldebestätigung) übermittelt werden. Die Kündigungsfrist leitet sich aus der letzten Änderung des TKG ab und beträgt drei Monate. Diese Regelung gilt auch für TV-Verträge.
    Der Umzug allein ist kein außergewöhnlicher sofortiger Kündigungsgrund.
    (Erinnerung: Die abgeschlossenen Verträge sind nicht Ortsgebunden und enden bei Umzug nicht automatisch!)
  • Umzug an eine teilweise versorgte Adresse
    Mitteilung des Umzuges erforderlich, Teile des bestehenden Vertrages können wegen Gesamtvertrag, technische Verfügbarkeit oder fehlender Gestattung nicht fortgeführt werden. Das was angeboten werden kann, wird fortgesetzt.
    Ausnahme: Gesetzliche Vorgaben aus dem TKG für Telefonverträge.
  • Umzug an eine bereits versorgte Adresse
    Auch hier ist eine vorherige Mitteilung hilfreich und ein Nachweis erforderlich.
    Eventuell ist eine Anpassung der Verträge erforderlich.
  • Pflegeunterbringung
    Hier bedarf es der Bestätigung der Betreuungsaufnahme, meist ist zusätzlich eine Vollmacht oder Bestellung des Mitteilenden erforderlich.
  • Sterbefall
    Hier bedarf es der Übersendung der Sterbeurkunde.
  • Minderleistung
    Ein langer Kampf - hier gilt es gesetzliche Fristen zur Mangelbeseitigung einzuhalten, zu protokollieren usw ...
    Im Bereich der Internetverträge (im Hinblick auf DL-Raten) wird die Verwendung des "bis zu" gerne als Ablehnungsgrund einer Kündigung verwendet.

Zu beachten: Anspruch auf rückwirkende Bearbeitungen wegen fehlender rechtzeitiger und vollständiger Mitteilung wird KD höchst selten akzeptieren. Auch bei Todesfällen ist der Nachweis erforderlich, die Vertragsumstellung oder Beendigung erfolgt erst bei Vorlage und nicht rückwirkend.


Besondere Beachtung:

  • Fehlende Mitteilungen über Adressänderungen, neue Bankverbindungen, verspätete oder fehlende angefragte oder für die Bearbeitung der erforderlichen Nachweise sind immer wieder Anlass für Unstimmigkeiten. Auf den Erhalt einer Bestätigung sollte dringend geachtet werden, da nur so die Einhaltung der Pflichten nachgewiesen werden kann. Mitwirkungspflichten sind Bestandteil der jeweiligen AGB der Produkte.
  • Man wartet aber nicht unendlich auf die Zusendung des Nachweises und gibt bei Fehlen diesen Betrag in der Folge als offenstehende Forderung nach Mahnung an ein Inkassounternehemen zur Begleichung ab. Zu Empfehlen ist zusätzlich eine Nachfrage zum Eingang des Nachweises und der eingeleiteten Bearbeitung für die Korrektur der Schlussrechnung. Die Bearbeitung erfolgt zwar mit Eingang, aber Schaden kann der Wink mit dem Zaunpfahl nie.


Kündigungsbestätigung

Bei Kündigungen ergeht eine Kündigungsbestätigung.
Darin aufgeführt werden

  • der Termin des Vertragsendes
  • Mitteilungen über Besonderheiten, wie Nachmieter, Folgeverträgen
  • Berechnung einzelner Anteile bis zu einem anderen Zeitpunkt als bestätigter Kündigungstermin.
    Es gilt, die Bestätigung vollständig zu lesen und nicht nach dem ersten Absatz mit dem Kündigungstermin aufzuhören.
    Im 1. Absatz wird der -vorzeitige- Termin der Kündigung genannt, der Hinweis auf evt. Folgeberechnung findet sich dann
    im 2. Absatz ! " Weil Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Lauzeit kündigen ...."
  • Aufforderung zur Rücksendung etwaiger zur Verfügung gestellten Ausstattung mit Adresse und Frist

Geräterücksendungen

Die Rücksendefrist beträgt normalerweise 14 Tage. Nach Verstreichen erfolgt die automatische Ersatzberechnung für nicht oder verspätet zurückgesandte Ausstattung. Spätestens nach Erhalt der Mahnung über diese Beträge sollte man umgehend die Rücksendung veranlassen um Folgekosten zu vermeiden.

Die nachträgliche Rücksendung ist leider mit zusätzlichen Aufwand verbunden: Wer sicher gehen will, sollte -wie bei der nachträglichen Übersendung von Nachweisen- sich die Korrektur der Rechnungsposition bestätigen lassen.
Hilfreich auch: Aufbewahrung des Sendebeleges, mindestens jedoch die Nummer der Sendung (Ident-Code).

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Smartcard aus dem Receiver herausgenommen werden. Rücksendungen nach Erfurt oder Unterföhring bzw. Abgabe bei Shops oder Medienberatern verzögern die Bearbeitung und führen gern zu Rechnungen wegen nicht erfolgter oder verspäteter Rücksendung (sh. auch Adressen).


Zu beachten:

  • nachträgliche Sendungen werden nicht automatisch bearbeitet.
    Ein Nachfassen ist erforderlich.
  • Es geht keine Kündigungsbestätigung zu
    Nicht darauf vertrauen, dass alles passt nur weil sich auch sonnst nichts rührt. Im günstigsten Fall ging sie evt. noch an die alte Adresse und der "Rest" hat geklappt... Zumeist hapert es dann an der Rücksendungsadresse, es folgt Geräteberechnung die wegen falscher Adressverwendung dann bei einem Inkassodienst landet ...oder der Vertrag läuft weiter, weil die Kündigung nicht eingegangen oder bearbeitet ist.
  • Berechnungen und Lastschriften nach Kündigung
    Je nachdem wie der Rechnungslauf (wann leitet KD Lastschriften ein) aussieht, kann es tatsächlich dazu kommen - denn vorgemerkte Kündigungen werden im Buchungssystem nicht erfasst. Aber diese Buchungen korrigiert KD, sogar automatisch - wenn allerdings auch erst mit Ablauf des Vertrages. Eine Erstattung wird jedoch nur eingeleitet, wenn der Betrag nicht mit weiteren Vertragsgebühren in Verrechnung gestellt wird und eine Bankverbindung vorliegt, die noch verwendet werden darf. Dieser Rechnungszyklus sorgt auch dafür, dass es zu Lastschriften nach Vertragsende kommen kann, denn auch wenn grundsätzlich die Berechnung im Voraus erfolgt, so kann eine Lastschrift wegen des Vorlagetermins für den bereits abgelaufenen Monat erfolgen.
    Durch Automatismen erfolgen gar Belastungen, die erst im nächsten Abrechnungszeitraum oder nach Vertragsende korrigiert werden.




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